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Weiterbildung für Berufs-Chauffeure

Herzlich willkommen

Als Sohn eines Trans­port­un­ter­neh­mers habe ich die enorme Entwick­lung in der Trans­port­bran­che haut­nah miter­lebt. An einen Chauf­feur werden heute ganz andere Ansprü­che gestellt als früher. Während meiner 20-jähri­gen Tätig­keit als Fahr­leh­rer war mir eine solide und fundierte Grund­aus­bil­dung immer sehr wich­tig. Deshalb entschloss ich mich, ein eige­nes Lehr­buch für die Ausbil­dung auf schwe­ren Motor­wa­gen zu schrei­ben.

Im April 2004 war es dann so weit. Das «Auf Achse» erschien in der 1. Auflage. Nun ist bereits die 8. Auflage auf dem Markt. Es dient nicht nur der Ausbil­dung zum Trans­port­profi, sondern leis­tet auch als Nach­schlag­werk im Berufs­all­tag gute Dienste.

Meine Frau Jacque­line unter­stützt mich tatkräf­tig in allen admi­nis­tra­ti­ven Belan­gen und hält mir so den Rücken frei, um immer wieder neue Projekte entwi­ckeln und Ideen verwirk­li­chen zu können.

Wir sind ein star­kes Team und jeder­zeit gerne für unsere Kunden da. Wir freuen uns darauf, für Sie im Einsatz stehen zu dürfen.

Richard und Jacque­line Knaus 

Weiterbildungen

Mit dem Inkraft­tre­ten der Chauf­feu­ren­zu­las­sungs­ver­ord­nung (CZV) im Jahre 2009 habe ich mich entschie­den, mich voll und ganz der Weiter­bil­dung von Berufschauf­feu­ren zu widmen. Es freut mich, Ihnen meine Erfah­run­gen und mein fundier­tes Wissen in meinen Schu­lun­gen weiter­zu­ge­ben.

Ladungs­sicherungs­symposium Schweiz

Ich habe mich stetig in den verschie­dens­ten Berei­chen weiter­ge­bil­det und mich voral­lem auf die Ladungs­si­che­rung spezia­li­siert. Seit 2007 bin ich regis­trier­ter Ausbil­der für Ladungs­si­che­rung beim VDI (Verein Deut­scher Inge­nieure). Im Mai 2012, habe ich zusam­men mit meiner Frau das Ladungs­sicherungs­symposium Schweiz ins Leben geru­fen.

News

Januar 2024
Rund­um­kon­trolle gleich Arbeits­zeit?

Muss die Rund­um­kon­trolle vor der Abfahrt als Arbeits­zeit dekla­riert werden? Weshalb ist sie über­haupt nötig und warum sorgt dies für Gesprächs­stoff? Diesen Fragen möchte ich auf den Grund gehen.

Dezember 2023
LSVA III ab Mitte 2024

Das bishe­rige LSVA-Erfas­­sungs­­­sys­­tem LSVA II erreicht Ende 2024 sein tech­ni­sches Lebens­ende und muss erneu­ert werden…

August 2023
Intel­li­gen­ter Fahrt­schrei­ber – Version 2

Der intel­li­gente Fahrt­schrei­ber Version 2 ist seit August 2023 Pflicht für alle neu zuge­las­se­nen Nutz­fahr­zeuge. Was ist neu an diesem Fahrt­schrei­ber­typ und müssen ältere Fahr­zeuge umge­rüs­tet werden? Wir klären Sie auf.

Mai 2023
Ladungs­sicherungs­symposium Schweiz – Rück­blick

Wir dürfen auf eine schöne und erfolg­rei­che Veran­stal­tung zurück­bli­cken. Tauchen Sie ein in den vergan­ge­nen 28. April 2023.

März 2023
Fragen und Antwor­ten zur ARV 1 und dem Digi­ta­len Fahrt­schrei­ber

Welche Vorschrif­ten muss ein Aushilfs-Chauf­­feur beach­ten? Wie genau nimmt es die Poli­zei mit der Land­ein­gabe beim Über­que­ren der Landes­grenze? Wir haben nach­ge­fragt.

Februar 2023
Ladungs­si­che­rungs­hilfs­mit­tel – Inno­va­tive Firmen präsen­tie­ren Ihre Lösun­gen

Am 5. Ladungs­sicherungs­symposium Schweiz vom 28. April 2023 werden Sie nicht nur von hoch­ka­rä­ti­gen Refe­ren­ten auf den neus­ten Stand gebracht, sondern inno­va­tive Herstel­ler von Ladungs­si­che­rungs­mit­tel präsen­tie­ren auch Ihre Lösun­gen.

Dezember 2022
Ände­run­gen im Stras­sen­ver­kehr 2023 – Update für das Fach­buch Auf Achse

Auf den 1. Januar 2023 wird das Last­wa­gen­fahr­ver­bot sowie die Frei­gren­zen­ta­belle (ADR 2023) ange­passt. Hier finden Sie die Details.

November 2022
5. Ladungs­sicherungs­symposium Schweiz – Frei­tag, 28. April 2023

Refe­ren­ten aus dem In- und Ausland brin­gen Sie auf den neus­ten Stand. Herr­stel­ler von Ladungs­si­che­rungs­pro­duk­ten präsen­tie­ren Ihre Lösun­gen. Sichern Sie sich heute noch Ihren Platz zum Früh­bu­cher­preis.

April 2022
Ände­run­gen im Stras­sen­ver­kehrs­ge­setz

Im März und April sind wieder verschie­dene Ände­run­gen, welche den Schwer­ver­kehr betref­fen, in Kraft getre­ten. Wir haben das Wich­tigs­ten für Sie zusam­men­ge­fasst.

April 2022
Update April 2022 für das Fach­buch Auf Achse erhält­lich

Per März und April 2022 sind wieder einige Ände­run­gen und Neue­run­gen in Kraft getre­ten. Ein entspre­chen­des Update für das Fach­buch Auf Achse ist ab sofort erhält­lich.

Dezember 2021
Fach­buch Auf Achse – 8. Auflage

Ab sofort ist eine Neuauf­lage des Fach­bu­ches “Auf Achse” erhält­lich. Nach gut einem Jahr Über­ar­bei­tung freuen wir uns, Ihnen das Bewährte in neuem Kleid präsen­tie­ren zu können. Die Ände­run­gen der ARV 1 auf den 01.01.2022 sind bereits darin enthal­ten.

November 2021
Ände­run­gen der ARV 1 auf den 01. Januar 2022

Neue Möglich­kei­ten für den Bezug von Ruhe­zei­ten im grenz­über­schrei­ten­den Verkehr und das Abwei­chen von den Lenk­zei­ten in ausser­or­dent­li­chen Situa­tio­nen sowie eine Ausnahme für den Winter­dienst.

Februar 2021
Kotflü­gel

Welche Aufga­ben haben Kotflü­gel und darf ohne Kotflü­gel­ab­de­ckung gefah­ren werden?

Dezember 2020
Neue Verkehrs­vor­schrif­ten 2021

Ab dem 1. Januar 2021 treten verschie­dene neue Vorschrif­ten im Stras­sen­ver­kehr in Kraft. Hier finden Sie die wich­tigs­ten Ände­run­gen.

Oktober 2020
Ladungs­si­che­rung – Neue Norm für Zurr­punkte

Die neue Version der EN 12640 ist seit Juni 2020 in Kraft. Wir haben die wich­tigs­ten Ände­run­gen für Sie zusam­men­ge­fasst.

Februar 2020
Ladungs­si­che­rung — Normen und Richt­li­nien

Braucht es über­haupt Normen und Richt­i­n­ien? Reicht die Schwei­ze­ri­sche Gesetz­ge­bung und gesun­des Augen­mass nicht aus?

Januar 2020
Der intel­li­gente Fahrt­schrei­ber

Was hat es mit dem neuen digi­ta­len Gerät, welches seit Juni 2019 in allen Neufahr­zeu­gen einge­baut ist, auf sich?

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGBs) für Weiterbildungen

Anmel­dung
Die Anmel­dung ist defi­ni­tiv, wenn Sie von uns eine Buchungs­be­stä­ti­gung erhal­ten haben. Diese erfolgt an die im Anmel­de­for­mu­lar ange­ge­bene Email-Adresse oder auf Wunsch per Post.

Kurs­kos­ten
Die Kurs­kos­ten sind vor Kurs­be­ginn fällig. Sie erhal­ten die Rech­nung zwei bis drei Wochen vor Kurs­be­ginn. Wir bitten Sie, diese frist­ge­recht zu beglei­chen. Die amtli­che Regis­tra­tur bzw. Erstel­lung der asa-Bestä­ti­gung erfolgt erst nach erfolg­ter Zahlung.

Teil­nah­me­be­din­gun­gen
Die Kurs­teil­neh­mer müssen sich auf Verlan­gen auswei­sen könne. Bitte Führer­aus­weis oder Iden­ti­täts­karte mitbrin­gen. Damit der Kurs an die obli­ga­to­ri­sche Weiter­bil­dung ange­rech­net werden kann, ist ein voll­um­fäng­li­cher Besuch notwen­dig. Bei Verspä­tun­gen oder frühe­rem Verlas­sen des Kurses kann keine Bestä­ti­gung ausge­stellt werden. Bei Führer­aus­weis­ent­zug ist die Teil­nahme an Fahr­kur­sen wie Eco Drive, Fahr­si­cher­heits­trai­ning oder Perso­nen­trans­port nicht erlaubt. Der Konsum von alko­ho­li­schen Geträn­ken oder Drogen während des Kurs­ta­ges ist verbo­ten.

Kurs­aus­schluss
Die Teil­neh­men­den halten sich an die Anwei­sun­gen der Kurs­lei­tung. Die Kurs­lei­tung hat das Recht, Teil­neh­mende aus dem Unter­richt wegzu­wei­sen, wenn sie diesen stören.
Die Unter­richts­spra­che ist Schwei­zer­deutsch. Sind Teil­neh­mende aufgrund von sprach­li­chen Schwie­rig­kei­ten nicht in der Lage dem Unter­richt zu folgen, können sie eben­falls vom Kurs ausge­schlos­sen werden. 
Besteht bei prak­ti­schen Fahr­kur­sen der Verdacht einer Fahr­un­taug­lich­keit aufgrund von Alko­hol, Drogen oder Medi­ka­men­ten wird der Teil­neh­mende vom Kurs ausge­schlos­sen. 
In den vorge­nann­ten Fällen wird das Kurs­geld nicht zurück­er­stat­tet.

Abmel­dun­gen 
Eine Abmel­dung ist mit admi­nis­tra­ti­vem Aufwand verbun­den. Es gelten folgende Bestim­mun­gen:

Abmel­dun­gen bis 30 Tage vor Kurs­be­ginn:
Abmel­dun­gen 29 – 10 Tage vor Kurs­be­ginn:
spätere Abmel­dun­gen:
Nicht­er­schei­nen ohne Abmel­dung:
   kosten­los
   30 % des Kurs­prei­ses
   80 % des Kurs­prei­ses
   100 % des Kurs­prei­ses

Gerne akzep­tie­ren wir jedoch ohne zusätz­li­che Kosten einen Ersatz­teil­neh­mer.

Kurs­aus­fall
Wir behal­ten uns vor, den Kurs bei nicht genü­gend Teil­neh­mern bis drei Wochen vor Beginn zu annul­lie­ren oder zu verschie­ben. Wird der Kurs mangels Anmel­dun­gen nicht durch­ge­führt oder muss der Kurs kurz­fris­tig infolge Krank­heit oder Unfall der Kurs­lei­tung abge­sagt werden, bestehen ausser der Rück­zah­lung der bereits bezahl­ten Kurs­kos­ten keiner­lei Ansprü­che gegen­über der Firma Knaus Weiter­bil­dung.

Versi­che­rung
Die Versi­che­rung ist Sache der Teil­neh­men­den. Die Firma Knaus Weiter­bil­dung haftet nicht für Dieb­stahl oder Verlust von mitge­brach­ten Gegen­stän­den und schliesst jegli­che Haftung für entstan­dene Schä­den aus, welche durch Grob­fahr­läs­sig­keit der Teil­neh­men­den verur­sacht wurden.

Anwend­ba­res Recht und Gerichts­stand
Für alle Rechts­be­zie­hun­gen ist das Schwei­zer Recht anwend­bar. Gerichts­stand ist der Sitz der Firma Knaus Weiter­bil­dung.

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