Wer mit einem Motor­wa­gen der Kat. D oder D1 Perso­nen­trans­porte durch­füh­ren will, benö­tigt den Fähig­keits­aus­weis für den Perso­nen­trans­port. Wer mit Motor­wa­gen der Kat. C oder C1 Güter­trans­porte durch­füh­ren will, benö­tigt den Fähig­keits­aus­weis für den Güter­trans­port.

Die Chauf­feu­ren­zu­las­sungs­ver­ord­nung (CZV) ist seit 1. Septem­ber 2009 in Kraft. Detail­lierte Infor­ma­tio­nen zur CZV finden sie auf der offi­zi­el­len Inter­net­seite der asa Bern: www.cambus.ch.

Die Häufig­keit der Einsätze und die Fahr­stre­cke sind nicht von Bedeu­tung. Deshalb ist auch bereits für gele­gent­li­che Einsätze als Aushilfe der Fähig­keits­aus­weis erfor­der­lich, wenn der Trans­port nicht unter die Ausnah­men fällt (CZV Art. 3).

Der Fähig­keits­aus­weis ist 5 Jahre gültig. Während dieser Zeit müssen 5 Kurs­tage absol­viert werden, um den Ausweis wieder erneu­ern zu können. Wird diese Frist verpasst und der Ausweis ist nicht mehr gültig, dürfen nur noch Perso­nen- oder Güter­trans­porte ausge­führt werden, welche nicht unter die CZV fallen (CZV Art. 3).

Ein neuer Fähig­keits­aus­weis kann erst wieder bestellt werden, wenn die verlang­ten 5 Tage Weiter­bil­dung nach­ge­wie­sen werden können. Ange­rech­net werden ab dem Bestell­da­tum die inner­halb der vergan­ge­nen fünf Jahre besuch­ten Kurs­tage.

CZV Fähigkeitsausweis
CZV Fähigkeitsausweis
Wir sind von der asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter) anerkannt als Weiterbildungsstätte.
All unsere Kursmodule können der obligatorischen Weiterbildungspflicht gemäss CZV angerechnet werden.