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Update Januar 2024 für die 8. Auflage

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  • Gesetzliche Änderungen per Januar 2024
  • Total 19 Blätter zum Austauschen

CHF 19.00 inkl. 2,6 % MwSt.

Artikelnummer: Update 8.01.2024

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Das Update Januar 2024 beinhal­tet die gesetz­li­chen Ände­run­gen und Neue­run­gen, seit dem letz­ten Update im Januar 2023. Es betrifft folgende Kapi­tel

  • Führer­aus­weis­ka­te­go­rien…
  • Arbeits- und Ruhe­zeit­ver­ord­nung (intel­li­gen­ter Fahrt­schrei­ber)
  • Grenz­über­schrei­ten­der Verkehr

Das Update umfasst 19 Blät­ter, welche Sie entspre­chend den Seiten­zah­len austau­schen können. Die Ände­run­gen sind jeweils grau hinter­legt, damit sie leicht erkenn­bar sind.

Sie besit­zen ein Fach­buch der 8. Auflage? Auf der ersten Seite beim Vorwort finden Sie das Datum der letz­ten Aktua­li­sie­rung.

So aktua­li­sie­ren Sie rich­tig:
Letzte Aktua­li­sie­rung Januar 2023 – Sie benö­ti­gen das Update Januar 2024
Letzte Aktua­li­sie­rung April 2022 – Sie benö­ti­gen die Updates Januar 2023 und Januar 2024
Erschei­nungs­da­tum Januar 2022 — Sie benö­ti­gen die Updates April 2022, Januar 2023 und Januar 2024

CHF 19.00 inkl. 2,6 % MwSt.

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGBs) für Weiterbildungen

Anmel­dung
Die Anmel­dung ist defi­ni­tiv, wenn Sie von uns eine Buchungs­be­stä­ti­gung erhal­ten haben. Diese erfolgt an die im Anmel­de­for­mu­lar ange­ge­bene Email-Adresse oder auf Wunsch per Post.

Kurs­kos­ten
Die Kurs­kos­ten sind vor Kurs­be­ginn fällig. Sie erhal­ten die Rech­nung zwei bis drei Wochen vor Kurs­be­ginn. Wir bitten Sie, diese frist­ge­recht zu beglei­chen. Die amtli­che Regis­tra­tur bzw. Erstel­lung der asa-Bestä­ti­gung erfolgt erst nach erfolg­ter Zahlung.

Teil­nah­me­be­din­gun­gen
Die Kurs­teil­neh­mer müssen sich auf Verlan­gen auswei­sen könne. Bitte Führer­aus­weis oder Iden­ti­täts­karte mitbrin­gen. Damit der Kurs an die obli­ga­to­ri­sche Weiter­bil­dung ange­rech­net werden kann, ist ein voll­um­fäng­li­cher Besuch notwen­dig. Bei Verspä­tun­gen oder frühe­rem Verlas­sen des Kurses kann keine Bestä­ti­gung ausge­stellt werden. Bei Führer­aus­weis­ent­zug ist die Teil­nahme an Fahr­kur­sen wie Eco Drive, Fahr­si­cher­heits­trai­ning oder Perso­nen­trans­port nicht erlaubt. Der Konsum von alko­ho­li­schen Geträn­ken oder Drogen während des Kurs­ta­ges ist verbo­ten.

Kurs­aus­schluss
Die Teil­neh­men­den halten sich an die Anwei­sun­gen der Kurs­lei­tung. Die Kurs­lei­tung hat das Recht, Teil­neh­mende aus dem Unter­richt wegzu­wei­sen, wenn sie diesen stören.
Die Unter­richts­spra­che ist Schwei­zer­deutsch. Sind Teil­neh­mende aufgrund von sprach­li­chen Schwie­rig­kei­ten nicht in der Lage dem Unter­richt zu folgen, können sie eben­falls vom Kurs ausge­schlos­sen werden. 
Besteht bei prak­ti­schen Fahr­kur­sen der Verdacht einer Fahr­un­taug­lich­keit aufgrund von Alko­hol, Drogen oder Medi­ka­men­ten wird der Teil­neh­mende vom Kurs ausge­schlos­sen. 
In den vorge­nann­ten Fällen wird das Kurs­geld nicht zurück­er­stat­tet.

Abmel­dun­gen 
Eine Abmel­dung ist mit admi­nis­tra­ti­vem Aufwand verbun­den. Es gelten folgende Bestim­mun­gen:

Abmel­dun­gen bis 30 Tage vor Kurs­be­ginn:
Abmel­dun­gen 29 – 10 Tage vor Kurs­be­ginn:
spätere Abmel­dun­gen:
Nicht­er­schei­nen ohne Abmel­dung:
   kosten­los
   30 % des Kurs­prei­ses
   80 % des Kurs­prei­ses
   100 % des Kurs­prei­ses

Gerne akzep­tie­ren wir jedoch ohne zusätz­li­che Kosten einen Ersatz­teil­neh­mer.

Kurs­aus­fall
Wir behal­ten uns vor, den Kurs bei nicht genü­gend Teil­neh­mern bis drei Wochen vor Beginn zu annul­lie­ren oder zu verschie­ben. Wird der Kurs mangels Anmel­dun­gen nicht durch­ge­führt oder muss der Kurs kurz­fris­tig infolge Krank­heit oder Unfall der Kurs­lei­tung abge­sagt werden, bestehen ausser der Rück­zah­lung der bereits bezahl­ten Kurs­kos­ten keiner­lei Ansprü­che gegen­über der Firma Knaus Weiter­bil­dung.

Versi­che­rung
Die Versi­che­rung ist Sache der Teil­neh­men­den. Die Firma Knaus Weiter­bil­dung haftet nicht für Dieb­stahl oder Verlust von mitge­brach­ten Gegen­stän­den und schliesst jegli­che Haftung für entstan­dene Schä­den aus, welche durch Grob­fahr­läs­sig­keit der Teil­neh­men­den verur­sacht wurden.

Anwend­ba­res Recht und Gerichts­stand
Für alle Rechts­be­zie­hun­gen ist das Schwei­zer Recht anwend­bar. Gerichts­stand ist der Sitz der Firma Knaus Weiter­bil­dung.

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