Wer mit einem Motorwagen der Kat. D oder D1 Personentransporte durchführen will, benötigt den Fähigkeitsausweis für den Personentransport. Wer mit Motorwagen der Kat. C oder C1 Gütertransporte durchführen will, benötigt den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport.
Die Chauffeurenzulassungsverordnung (CZV) ist seit 1. September 2009 in Kraft. Detaillierte Informationen zur CZV finden sie auf der offiziellen Internetseite der asa Bern: www.cambus.ch.
Die Häufigkeit der Einsätze und die Fahrstrecke sind nicht von Bedeutung. Deshalb ist auch bereits für gelegentliche Einsätze als Aushilfe der Fähigkeitsausweis erforderlich, wenn der Transport nicht unter die Ausnahmen fällt (CZV Art. 3).
Der Fähigkeitsausweis ist 5 Jahre gültig. Während dieser Zeit müssen 5 Kurstage absolviert werden, um den Ausweis wieder erneuern zu können. Wird diese Frist verpasst und der Ausweis ist nicht mehr gültig, dürfen nur noch Personen- oder Gütertransporte ausgeführt werden, welche nicht unter die CZV fallen (CZV Art. 3).
Ein neuer Fähigkeitsausweis kann erst wieder bestellt werden, wenn die verlangten 5 Tage Weiterbildung nachgewiesen werden können. Angerechnet werden ab dem Bestelldatum die innerhalb der vergangenen fünf Jahre besuchten Kurstage.